Maklererlaubnis nach §54 KrWG
HTAG hat zum 26.01.2016 die Maklererlaubnis nach §54 KrWG erhalten, um die Fachkunde und Zuverlässigkeit bei der Durchführung von Abfalltransporten zu gewährleisten.
HTAG hat zum 26.01.2016 die Maklererlaubnis nach §54 KrWG erhalten, um die Fachkunde und Zuverlässigkeit bei der Durchführung von Abfalltransporten zu gewährleisten.